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Behörden-Check bei einer öffentlichen Zwischennutzung

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"Behörden-Check bei einer öffentlichen Zwischennutzung" 

Im Blogbeitrag " "Ein Raum viele Möglichkeiten" gehen wir auf das Thema "Private oder öffentliche Nutzung" ein: Du hast die Frage ob der Leerstand für deine Zwischennutzung privat oder öffentlich genutzt wird mit "öffentlich genutzt" beantwortet. 

 

Du bist nun als Veranstalter*In für die öffentliche Veranstaltung verantwortlich. Wir von Super, können dir nur empfehlen, immer auf Nummer Sicher zu gehen. Wir raten dir zu einer frühzeitigen Zusammenarbeit mit den Behörden.

 

Prinzipiell gilt: Deine öffentliche Veranstaltung ist beim Veranstaltungsamt der Landespolizei anzumelden, wenn mehr als 300 Besucher*Innen erwartet werden oder es sich um eine bewilligungspflichtige öffentliche Veranstaltung handelt.

 

 Für die Überprüfung der Veranstaltungsstätte ist das Bau-und Feuerpolizeiamt von Magistrat bzw. Gemeinde zuständig. Die Behörden erteilen die notwendigen Zulassung, wenn alle Kriterien eingelöst sind. 

  • Für die Zulassung einer Veranstaltung spielt vor allem die Umgebung des Veranstaltungsortes - ob Gewerbegebiet oder Wohngebiet - eine wesentliche Rolle.
  • Je nach Größe und zeitlichem Umfang der Leerstandsbespielung ist auch die Beschaffenheit des Raumes ausschlaggebend.

Worauf muss bei Bespielung eines Leerstandes besonders acht gegeben werden?

  • Ab hundert Besucher*Innen muss ein öffentlicher Veranstaltungsraum beispielsweise zwei Ausgänge haben, die innerhalb von 25 Metern erreichbar und mindestens 1,2 Meter breit sind. 
  • Die Notausgänge müssen beschildert und beleuchtet sein. 
  • Es werden geschlechtsgetrennte Toiletten verlangt. 

Nach dem Behörden Check bewegst du dich im grünen Bereich. Dass deine Veranstaltung abgebrochen wird oder du aus Unwissenheit verhaftest wirst, brauchst du dann nicht zu befürchten. 

 

Wir von Super können dir gerne dabei helfen, ein Profil deiner Absichten zu erstellen, leerstehende Räume auf dein Vorhaben einzuschätzen und so einen geeigneten Ort für die Umsetzung deiner Ideen zu finden. 

 

Hier geht´s zu Links zur Veranstaltungsstätten-Verordung und dem aktuellen Salzburger Veranstaltungsgesetz 

Hier geht´s zu Links zu Mustverträgen, Baurecht, Gewerberecht 

Hier geht´s zu Links zu Kontaktdaten

 

 

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